Bodengutachten Oberberg

Geotechnische Untersuchungen in Oberberg

• Bodengutachten für industrielle Bauten
• Bodengutachten für Einfamilien und Mehrfamilienhäuser
• Bodengutachten zur Untersuchung von Altlasten
• Bodengutachten für Oberberg

Bodengutachten 
Oberberg


TerraSystem  GmbH

  • Kleinrammbohrungen / Rammkernsondierungen gem. DIN EN ISO 22475-1
  • Rammsondierungen (DPL-58alt, DPL, DPM, DPH und SDPH) gem. DIN EN ISO 22475-2
  • Störungsfreie Bodenprobenahme im Linerverfahren
  • Standard Penetration Tests gem. DIN EN ISO 22475-3
  • Verdichtungsüberprüfungen mit Statischen Lastplattendruckversuchen und dynamischen Plattenfallversuchen gem. DIN 18134
  • Geotechnische Baubegleitung
  • Bodenphysikalische Laboruntersuchungen
  • Bodengutachten jeder Art für jeden in Marienheide

Geotechnische
Untersuchungen
Oberberg


TerraSystem  GmbH

  • Gewerbe- und Industriebauten Infrastruktur und Erdbauwerke
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnanlagen
  • Altlastenerkundungen und Schadstoffkataster
  • Baubegleitenden Bodenschutz und Bodenmanagement
  • Versickerungsplanung, Hydrologie und Überflutungsnachweise

Die Geologie des Oberbergischen Landes ist faszinierend und vielfältig. Die Mittelgebirgsregion zwischen den Gemeinden Radevormwald im Norden, Engelskirchen im Westen, Marienheide im Osten und Morsbach im Süden gehört geologisch zur Rheinischen Schiefergebirgszone. Die Hauptgesteine in dieser Region sind Schiefer, Quarzit und natürlich die Grauwacke, das Gestein aus den bekannten Steinbrüchen der „steinreichen“ Gemeinde Lindlar. Diese Gesteine wurden während der geologischen Perioden Devon und Karbon gebildet, als die Region Teil eines marinen Sedimentationsraums war. Im Laufe der Zeit wurden die Sedimente abgelagert, und verdichtet, was zur Bildung der Schiefer- und Quarzitformationen führte, die wir heute im Oberbergischen Land sehen können.

Das Oberbergische Land bietet auch interessante geologische Phänomene wie Höhlen und Karstlandschaften. Eine bemerkenswerte Karsthöhle in der Region ist die Wiehler Tropfsteinhöhle. Historischer Erzbergbau war bis in das 20. Jahrhundert weit verbreitet, alte Stollen und Schächte sind für die Gebiete von Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth belegt.

Die geologische Vielfalt des Oberbergischen Landes hat auch Auswirkungen auf die Natur und die Tier- und Pflanzenwelt. Die verschiedenen Gesteinsformationen bedingen unterschiedliche Bodenarten und -zusammensetzungen, die wiederum die Vegetation beeinflussen.

Diese abwechslungsreiche Geologie bedingt auch sehr heterogene Baugrundverhältnisse. Es macht einen Unterschied, ob in den Talauen der Agger in Engelskirchen, auf einer Kalksteinanhöhe in Lindlar – Linde oder in einem steilen Hang in Gummersbach oder Wipperfürth gebaut wird. Hier ist eine möglichst genaue Kenntnis der regionalen Geologie Bedingung für einen fachgerecht erstellten Geotechnischen Bericht zur Baugrunderkundung und Bodenuntersuchung.

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Bodengutachten Marienheide

Das Baugrundgutachten ist eine Form des Geotechnischen Berichts (auf Grundlage der EN 1997–2 – Eurocode 7, DIN 4020) in dem der Baugeologe die Ergebnisse der Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Untersuchungsbereichs dokumentiert und auswertet. Ein solcher Bericht enthält für die Planer von Bauwerken alle wesentlichen Aussagen über die Gründungsmöglichkeiten sowie über die Tragfähigkeit des Baugrundes, u.a. durch die Angabe von zulässigen Bodenpressungen in Kombination mit zugeordneten bodenmechanischen Kennwerten. Darauf aufbauend werden Gründungsvarianten, wie z. B. tragende Bodenplatten, Fundamente oder Pfähle, dimensioniert und die Durchführung der Tiefbauarbeiten geplant.
Weitere Formen des Geotechnischen Berichts sind der Hydrologische Bericht und der Bericht zur Altlastenerkundung / Gefährdungsabschätzung.

Eine Versickerungsuntersuchung zur Planung von Versickerungsanlagen ist eine Methode in der Hydrologie, um das Potenzial von Böden und Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser zu bewerten. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist der entscheidende Aspekt für einen nachhaltigen Umgang mit Regen- und Schmelzwässern, um die Entwässerungssysteme zu entlasten und die immer dringender werdende Grundwasserneubildung zu unterstützen.
Eine geotechnischen Versickerungsuntersuchung umfasst eine Bewertung der Bodenbeschaffenheit, der Sickerfähigkeit und der vorhandenen Wasserführung im Untergrund. Basierend auf den Ergebnissen der Versickerungsuntersuchung können Geotechniker eine an die Verhältnisse angepasste Versickerungsanlage wie Rigolen und Mulden, auf Grundlage der DWA-A 138, planen. Bei einer Flächenversiegelung mit einer Größe von über 800 m² ist das Führen eines Überflutungsnachweises gemäß DIN 1986-100 erforderlich. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei einem mindestens 30-jährigen Regenereignis anfallenden Niederschlagsmengen schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten werden können. Häufig bietet es sich an, den Überflutungsnachweis in Kombination mit Versickerungsuntersuchungen durchzuführen.

Eine Altlastenuntersuchung / Gefährdungsabschätzung ist erforderlich, um potenziell boden- und grundwasserschädliche Stoffe auf einer definierten Untersuchungsfläche identifizieren und bewerten zu können. Die Ergebnisse der Altlastenerkundung können dann dazu genutzt werden, z.B. ein geeignetes Sanierungsverfahren zu planen oder auch die Unbedenklichkeit bezüglich vermuteter Kontaminationen zu dokumentieren. Eine fachgerecht durchgeführte Gefährdungsabschätzung trägt dazu bei, das Risiko von Umweltschäden und menschlichen Gesundheitsrisiken zu minimieren und das Vertrauen in die betroffenen Immobilien und Grundstücke wiederherzustellen.
Bewertungsgrundlage für die Berichterstellung durch den Geotechniker hierfür ist Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Die BBodSchV legt fest, wie der Boden zu untersuchen, zu bewerten und ggf. zu sanieren ist.
Die ab August 2023 greifende sogenannte Mantelverordnung regelt den Umgang mit mineralischen Abfällen bzw. mineralischen Ersatzbaustoffen, wie z.B. Boden und Bauschutt, und legt fest, welche Anforderungen an die Herstellung und die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe gestellt werden.
Mit der Mantelverordnung wird die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung neu gefasst und Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung eingeführt.
Die Deponieverordnung (DepV) regelt die Verbringung von Abfällen auf Deponien und legt fest, welche Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Nachsorge von Deponien zu erfüllen sind.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, wie z.B. Bodenmaterial und Recyclingbaustoffen (z.B. aus Bauschutt) und legt fest, welche Anforderungen an die Verwertung als Ersatzbaustoffe gestellt werden. Sie soll dazu beitragen, dass Baustoffe möglichst weitgehend wiederverwertet werden und so Rohstoffe eingespart werden.

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Bodengutachten Köln Bonn Siegburg


die Bodengutachter für
Baugrund und Umwelt

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51789 Lindlar


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